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• 26. April 2015

FarbFaible ist eine eingetragene deutsche Marke

Die Marke FarbFaible ist eine eingetragene deutsche Marke

Jetzt ist es amtlich: FarbFaible ist eine eingetragene deutsche Marke!

Seit Ende letzten Jahres ist es so weit, meine Marke FarbFaible ist offiziell eine eingetragene deutsche Marke – sowohl als Wort- als auch Wort-Bildmarke. Als die Urkunden gekommen sind, war ich natürlich stolz wie Oskar! Aber mal ehrlich – warum sollte ich meine Marke überhaupt schützen?

Ich finde, der Grund ist ganz einfach und auch naheliegend: weil man eine erfolgreiche Markenbildung betreiben möchte. Dazu gehört auch, dass ich mir über meinen Namen und mein Erscheinungsbild Gedanken gemacht habe – und gerade meinen Namen möchte ich mir sichern. Und nur eine Markenanmeldung beim Deutschen Marken- und Patentamt bietet diesen Schutz. Ob Firmen- oder Produktname, der Name ist nur so lange wertvoll, solange er nicht von einem Mitbewerber genutzt wird.

Erfolgreiche Unternehmen werden vor allem durch Ihre Marke wiedererkannt. Denn nur ein einzigartiger Name mit einer entsprechenden zielgerichteten Werbung und einem ansprechenden und einheitlichen Auftritt macht ein Unternehmen zu etwas Besonderem. Nur die Einzigartigkeit macht einen Namen oder ein Logo so wertvoll. Denn das, was jeder hat, geht in der Masse unter – denn seien wir mal ehrlich – wir werden tagtäglich mit Werbung überschüttet und mein Ziel ist es, dass ich und auch meine Kunden sich abheben. Man muss sich immer die Frage stellen: Was macht mich so besonders? Was mache ich anders als andere? Und das muss dann auch in der Gestaltung entsprechend umgesetzt werden.

Daher ist es gut, wenn mich Kunden direkt von Anfang an in die Planung mit einbeziehen, wenn es bspw. um die Existenzgründung geht. Denn hier kann ich direkt unterstützen – im Markenaufbau, der Kommunikation und Zielgruppenanalyse und vielem mehr. Bei einer Marken-Neuentwicklung arbeite ich mit Spezialisten aus meinem Netzwerk zusammen, unter anderem für die strategische Ausrichtung, die Markenrecherche und –anmeldung, den Webauftritt und was sonst noch anfällt. Dadurch kann ich meinen Kunden eine Rundum-Betreuung bieten – egal wo sie gerade stehen.

Aber nochmals zurück zur eigentlichen Frage: Warum sollte ich meine Marke schützen?

Ganz einfach, weil so die Individualität geschützt werden kann. Durch den Schutz meiner Marke als Wortmarke kann ich Mitbewerbern verbieten, diese Marke ebenfalls zu benutzen. Und in gewisser Weise ist man davor geschützt, zur Abtretung des eigenen Namens oder Logos verklagt zu werden. Grundsätzlich gibt es 2 Arten des Markenschutzes: Zum einen gibt es die reine Wortmarke und es gibt die Wort-/Bildmarke. FarbFaible ist jetzt sowohl als Wort- als auch als Wort-/Bildmarke geschützt.

Die Wortmarke

Die Wortmarke schützt quasi den Namen, die Wortmarke besteht immer nur aus Schriftzeichen. Hierbei können Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen verwendet werden. Aber nicht nur Namen, sondern auch Claims – also Werbeslogans – können beispielsweise geschützt werden.

Ein großer Vorteil der Wortmarke ist auch, dass man Dritten die Verwendung einer identischen oder auch ähnlichen Bezeichnung verbieten kann, sobald man seine Marke geschützt hat. Wichtig ist jedoch, dass man vorab eine Recherche durchführt, um zu prüfen, ob es schon eine ähnliche registrierte Marke gibt.

Der Schutzumfang der Wortmarke ist der umfangreichste, da hier:

  • jede Schreibweise (zusammen oder getrennt, z.B. bei FarbFaible)
  • egal ob Groß- oder Kleinschreibung
  • jede Schriftart (z.B. bei einem Bericht über das Unternehmen, wird oftmals die Schrift des jeweiligen Magazins, … verwendet)
  • als auch verschiedene Schriftgrößen geschützt sind

Die Wort-/Bildmarke

Die Wort-/Bildmarke wiederum besteht immer aus einer Grafik. Beispielsweise dem gestalteten Logo, das bei mir zum einen aus dem Namen, als auch den Kreisen besteht. Kurz gesagt: Eine Wort-/Bildmarke enthält immer grafische Elemente – diese können farbig oder auch schwarz-weiß sein. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine reine Bildmarke anzumelden, wenn die Gestaltung keinerlei Wortbestandteile enthält.

Der Schutzumfang einer Wort-/Bildmarke ist wie folgt geregelt:

  • Es wird eine konkrete grafische Gestaltung geschützt, d.h. es wird nicht alleine der Wortbestandteile oder der Name geprüft, sondern nur das Ganze im Zusammenhang mit der Gestaltung.

Dabei kann es passieren, dass eine ältere Marke verletzt wird, z.B. weil die gleiche Schriftart verwendet wird. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld eine Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen.

Eine gute Recherche ist das A und O für eine Markenanmeldung

Ich arbeite mit einer auf Markenrecht spezialisierten Anwältin Angela Mueller zusammen – mit der Kanzlei Recht und Marke. Sie hat für mich die Recherche übernommen und geprüft, ob bereits eine identische oder ähnliche Marke existiert.

Der Vorteil, mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten, ist auch, dass man selbst die Arbeit nicht hat, man vermeidet Fehler bei der Anmeldung und vor allem weiß ein spezialisierter Anwalt oder Anwältin, was getan werden muss, wenn Änderungen vom Amt kommen oder mögliche Kollisionen entstehen könnten.

Mehr Infos zum Thema Marken-, Design- oder dem Wettbewerbsrecht findest Du unter Recht und Marke.

Mir ist der Schutz meiner Marke wichtig und ich kann es auch nur allen meinen Kunden ans Herz legen, über einen Schutz ihrer Marke nachzudenken. Man sollte sich einfach mal die Frage stellen: Wo will ich in 5 Jahren stehen, wo sehe ich meine Firma dann?

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